Der Kollektivvertrag für Redakteurinnen und Redakteure von Tages- und Wochenzeitungen enthält so manche vorteilhafte Sonderregelungen, die vielen nicht bekannt sind. Ihn gründlich zu lesen, rät Michael Lohmeyer.
Wien – Sich ein halbes Jahr eine Auszeit nehmen, um ein Buch zu schreiben. Oder eine längere Reise zu unternehmen. Oder etwas nachzuholen, das man seit Ewigkeiten vor sich herschiebt – eine Ausbildung vielleicht, eine späte Leidenschaft, ein Kindheitstraum. Kaum eine Journalistin, ein Journalist spielt nicht von Zeit zu Zeit mit diesem Gedanken – und verwirft ihn wieder, weil er nicht realisierbar scheint. Schließlich muss nicht nur der Arbeitgeber zustimmen, auch die Finanzierung stellt zumeist eine schwer überwindbare Hürde dar. Dabei bietet der Kollektivvertrag für ungefähr 2.000 Journalistinnen und Journalisten durchaus attraktive und flexible Bedingungen, um sich diese Auszeit zu nehmen – also ein Sabbatical. Nicht das einzige „Privileg“, das man kennen und nutzen sollte.
Michael Lohmeyer, Vorsitzender des Betriebsrats der „Presse“ und des Konzernbetriebsrats der Styria Media Group: „Ja, für Journalistinnen und Journalisten sind einige Bestimmungen (im Kollektivvertrag) enthalten, die gerne als Privilegien bezeichnet werden. In Wirklichkeit geht es aber nicht um persönliche Vorteile, sondern um nichts weniger als die Absicherung der Demokratie.“
Ein Überblick:
PRIVILEG 1: Sabbatical
PRIVILEG 2: Kündigungsfrist
PRIVILEG 3: Kündigungsschutz
PRIVILEG 4: Versicherungszuschuss
PRIVILEG 5: Tätigkeitsfeld
PRIVILEG 6: Nebentätigkeiten
PRIVILEG 7: Konkurrenzklausel
PRIVILEG 8: Unbezahlter Urlaub
PRIVILEG 9: Persönlichkeitsrechte undÜberzeugungsschutz
PRIVILEG 10: Leistung für Hinterbliebene
Alle Privilegien ausführlich beschrieben finden Sie in der aktullen
„journalist:in“-Ausgabe.
Weitere Themen in dieser Ausgabe:
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