Die Medienbehörde hat bei der Sendung von Servus TV einiges beanstandet.
Wien - Die Medienbehörde KommAustria zählt im Fall der Servus-TV-Sendung „Der Wegscheider“ fünf Verstöße in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie nun bekannt wurde. ServusTV habe mit der Sendung in fünf Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes verstoßen, heißt es.
Die Behörde ortete in der Art und Weise, wie ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider sich mit der Corona-Pandemie, den Maßnahmen der Bundesregierung dagegen und der Covid-Impfung beschäftigte, grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat.
Das Objektivitätsgebot wurde im Rahmen von mehreren Sendungen verletzt, die im November und Dezember 2021 ausgestrahlt wurden, so die Beurteilung von KommAustria. Dabei behauptete Wegscheider fälschlicherweise etwa, dass man keine Ahnung habe, wie und ob die Corona-Impfung wirke oder das Pferde-Entwurmungsmittel Ivermectin auch erfolgreich gegen Covid-19 Anwendung finde. Auch behauptete er, dass die Regierung ihre Maßnahmen auf Basis von Vorhersagen und Mutmaßungen „von ein paar Simulationsforschern trifft, deren Prognosen in all der Zeit noch kein einziges Mal gestimmt haben“.
Die Red Bull Media House GmbH als Veranstalterin des Fernsehprogramms ServusTV stellte außerdem „Der Wegscheider“ als Satire dar und argumentierte, dass hierbei die Objektivitätsgebot des AMD-G nicht anzuwenden sei. Diese Auffassung teilte die KommAustria nicht. Es handle sich aus Sicht des Durchschnittssehers um einen „Meinungskommentar mit vereinzelten satirischen Elementen“ und nicht reine Satiresendung. Gestalten würde „Der Wegscheider“ mit Ferdinand Wegscheider ein „erfahrener Journalist“.
Die KommAustria stellte fest, dass es sich um keine schwerwiegenden Rechtsverletzungen handle. ServusTV muss nun binnen sechs Wochen ab Rechtskraft des Bescheides dreimal in aufeinanderfolgenden Wochen im Rahmen von „Der Wegscheider“ die Entscheidung verlesen und per Einblendung eines Texts kundtun.
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