Künftig können auch Journalistinnen und Journalisten im Grundbuch nach Personen suchen.
Wien - Es wird als wichtige Entscheidung für den investigativen Journalismus gefeiert: Martin Thür, ORF, und Michael Nikbakhsh haben vor dem Obersten Gerichtshof erreicht, dass Journalistinnen und Journalisten nun im Grundbuch auch nach Namen von Personen suchen dürfen, die auf EU-Sanktionslisten stehen.
Bisher war diese Suche so nur für Anwälte und Notare möglich, nun wurde Journalistinnen und Journalisten zugestanden, daran ein „rechtliches Interesse“ zu haben – wie Thür und Nikbakhsh gefordert hatten. Nun gestehe der OGH „uns zu, dass wir ein rechtliches Interesse haben, die Grundstücke all jener Personen zu erfahren, die auf den zahlreichen EU-Sanktionslisten stehen“, schreibt Thür in seiner
Dokumentation des Falls auf seiner Homepage.
Die Beschwerde der beiden Journalisten war im Zuge einer Recherche zu russischem Besitz in Österreich und über die Sanktionierung von Andrey Gorokhov aufgekommen.
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