Das Handelsgericht verurteilt die Plattform. Was Heinz-Christian Strache damit zu tun hat.
Wien - Facebook muss ab sofort und 30 Tage lang österreichweit ein Urteil des Handelsgerichts Wien veröffentlichen, wie der
Standard berichtet. In diesem geht es um Armin Wolf - hatte doch Heinz-Christian Strache, damals FPÖ-Chef, 2018 dem ORF Lügen vorgeworfen und ein Foto von Wolf dazu gepostet.
Das Handelsgericht Wien hat nun, nachdem der Oberste Gerichtshof schon 2020 bestätigt hatte, dass Facebook das betreffende Posting hätte löschen müssen, entschieden: Die Plattform dürfe nicht zulassen, dass dieses ORF-Foto von Anchor Armin Wolf im Studio ohne Genehmigung des ORF auf Facebook veröffentlicht wird. „Insbesondere“ gelte dieses Verbot laut Urteil für die Seiten „Heinz-Christian Strache“ sowie für „GIS Gebühren nein danke“, und im Zusammenhang mit Straches 2018 gepostetem „Lügen“-Satz.
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