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News / Gewerkschafts-Brief an Chefredakteure und Chefredakteurinnen
Eike-Clemens Kullmann (Foto: Archiv)
26.10.2023   News
Gewerkschafts-Brief an Chefredakteure und Chefredakteurinnen
Man möge an geeigneter Stelle die Stimme erheben, heißt es darin. Wozu in Sachen KV-Kündigung noch aufgefordert wird und was es mit einer Streikfreigabe auf sich hat.
Wien - „Wir appellieren an Sie, die Forderung nach Rücknahme dieser KV-Kündigung vorbehaltslos und kraftvoll zu unterstützen“, so rufen Eike-Clemens Kullmann, Vorsitzender der  JournalistInnengewerkschaft in der GPA, und seine Stellvertreterin Ute Groß in einem Brief auf, den sie an die Chefredakteurinnen und Chefredakteure der Tages- und Wochenzeitungen zur Causa KV-Kündigung durch den VÖZ geschickt haben. Er liegt journalistin.at vor. „Wir hoffen und erwarten, dass Sie für Ihre MitarbeiterInnen an geeigneter Stelle Ihre Stimme erheben“, fordern sie darin auf.
 
Man wehre sich gegen die Darstellung, dass der KV wegen der zu erwartenden Gehaltserhöhung gekündigt worden sei: „Der VÖZ hätte jederzeit an uns herantreten können, um vorab gemeinsam die Möglichkeiten der Branche auszuloten. Wir sind in der vorherigen Runde genau aus diesem Grund an den VÖZ herangetreten und konnten uns über ein Modell, das die Fortschreibung hoher prozentueller Steigerungen verhindert hätte, verständigen. Es war der VÖZ, der diese Sonderlösung für die Branche verhindert hat,“ so Kullmann und Groß. Und weiter: „Trotzdem hätten wir uns für die bevorstehende Gehaltsrunde kreativen Lösungen nicht verschlossen. Zu unterscheiden ist im KV das Rahmenrecht und der Tarifvertrag. Selbst wenn man sich beim Tarif nicht einigen sollte, ist das kein Grund, den Mantelvertrag zu kündigen und damit einen Konflikt zu provozieren, der letztendlich in den Häusern ausgetragen wird.“
 
Die KV-Kündigung werde außerdem „mit dem Zuckerguss verkauft, der VÖZ habe ohnehin eine Nachwirkung bis Juni 2024 angeboten. Richtig ist, dass dies angeboten wurde. Falsch ist die mittransportierte Botschaft, der KV würde damit bis Mitte nächsten Jahres gelten“, schreiben die Verfasser des Briefes. Zwar bestehe eine Nachwirkung, dennoch habe man ab 31. Dezember 2023 keinen Kollektivvertrag mehr.
 
Ein Dorn im Auge ist den Gewerkschaftern, dass gezielt das Gerücht gestreut werde, der VÖZ wollte seit längerem mit der JournalistInnengewerkschaft in der GPA in Gespräche/Verhandlungen über den Kollektivvertrag eintreten, die Gewerkschaft habe dies aber abgelehnt. Diese Darstellung „sei definitiv unwahr“, heißt es in dem Schreiben. Es habe „keine einzige Anfrage des VÖZ gegeben, weder als Gremium noch durch einzelne Vertreter. Diese unrichtige Behauptung dient dazu, die KV-Kündigung zu rechtfertigen und das Narrativ zu erzeugen, der VÖZ habe keine andere Handlungsmöglichkeit gehabt. Wenn Sie mit diesem Gerücht konfrontiert werden, ersuchen wir Sie, das zu tun, was wir als JournalistInnen gelernt haben und immer leben: recherchieren.“
 
Auch wurde bekannt, dass am Mittwoch zum Thema KV-Kündigung eine Betriebsrätekonferenz der journalistischen Betriebsräte gemeinsam mit jenen der kaufmännischen Angestellten stattfindet. Und: das Präsidium der JournalistInnengewerkschaft in der GPA habe bei seiner jüngsten Sitzung den Beschluss gefasst, die Streikfreigabe zu beantragen, teilte Kullmann mit.


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