In der Vereinbarung zwischen VÖZ und GPA wird festgelegt, dass die im September ausgesprochene Kündigung von den Verlegern unter der Bedingung, dass zügig Verhandlungen zur Reform des Kollektivvertrages aufgenommen werden, zurückgenommen wird, heißt es darin weiter. Diese sollen längstens bis zum 15. September 2024 abgeschlossen sein. Während der Verhandlungen verpflichten sich beide Vertragsparteien dazu, auf Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten. Diese Kompromisslösung tritt nach erfolgter Zustimmung in den Gremien des VÖZ und der GPA mit sofortiger Wirkung in Kraft. Darüber hinaus wurde ein monatliches Kündigungsrecht (bisher jährlich) des Kollektivvertrages vereinbart.
Die Rücknahme der Kündigung ist laut VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger nun ein Weg, wie die beiden Vertragspartner wieder zueinanderfinden, um gemeinsam an einer Reform des Kollektivvertrags zu arbeiten. „Für den VÖZ ist ein klares Reformbekenntnis beider Verhandlungspartner und ein konkreter Zeitplan für die entsprechenden Verhandlungen wichtig. Dazu haben sich nun beide Verhandlungspartner verpflichtet“, wird Grünberger zitiert.