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News / Neue Qualitäts-Journalismusförderung hat Bundesrat passiert
Susanne Raab (Foto: BKA/Wenzel)
14.12.2023   News
Neue Qualitäts-Journalismusförderung hat Bundesrat passiert
20 Millionen Euro sollen zur Stärkung des Medienstandortes und für qualitätsvollen Journalismus eingesetzt werden.
Wien - Die neue Qualitätsjournalismusförderung hat nach ihrem Beschluss im Nationalrat vor zwei Wochen nun den Bundesrat passiert. Durch die neue Förderung soll der heimische Medienstandort im internationalen Wettbewerb weiter gestärkt und der qualitätsvolle Journalismus unterstützt werden, heißt es von Seiten des zuständigen Ministeriums von Susanne Raab.
 
Für alle Medien, unabhängig von der Erscheinungsweise und vom Verkaufsmodell, werden pro Jahr insgesamt 20 Millionen Euro in die Hand genommen. Davon werden 15 Millionen Euro Journalismus-Förderung ausbezahlt. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl der angestellten Journalistinnen und Journalisten nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen, der Anzahl von Auslandskorrespondenten und weiteren Rahmenbedingungen in den Verlagen wie Redaktionsstatut, Fehlermanagement-System, Qualitätssicherungs-System und Frauenförderpläne.
 
Weiters stehen 2,5 Millionen Euro für Förderungen im Sinne der inhaltlichen Vielfalt und 1,5 Millionen Euro für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in Medienunternehmen zur Verfügung. Die bereits existierenden Fördermittel für die Medienkompetenz werden um rund 50 Prozent auf die Summe von 700.000 Euro jährlich erhöht. Und die Förderung für den Presserat wurde im Vergleich zum Letztentwurf nochmals auf 230.000 Euro angehoben, das ist insgesamt eine Erhöhung von mehr als 50 Prozent von ursprünglich 150.000 Euro. Dazu kommen noch 50.000 Euro für Medienforschungsförderung.
 
Anträge für die Qualitätsjournalismusförderung werden jedenfalls auch für das Jahr 2023 ermöglicht, heißt es von Seiten des zuständigen Ministeriums. Anträge für das Jahr 2023 (Beobachtungszeitraum 2022) können bis 1. März 2024 eingebracht werden und die Auszahlung erfolgt bis spätestens Ende April 2024. Anträge für das Jahr 2024 (Beobachtungszeitraum 2023) können dann bis 31. März 2024 eingebracht werden. Diese Förderungen werden in zwei Teilbeträgen spätestens bis 31. August und spätestens bis 30. November 2024 ausbezahlt.
 
Mehr dazu in unserer Print-Ausgabe.


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