Darauf einigten sich ÖZV und GPA. Auch eine Arbeitszeitverkürzung ist geplant.
Wien - Am 11. Dezember 2023 wurden zwischen
ÖZV und GPA die Tarifvereinbarungen sowohl zum Kollektivvertrag für journalistische MitarbeiterInnen als auch zum Kollektivvertrag für kaufmännische Angestellte abgeschlossen. Dies verlautbarte der ÖZV.
Dabei konnte, hieß es in einer Aussendung, im Gegenzug zu einer Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde pro Woche ein Abschluss von 5,6 Prozent auf die Tarifgehälter erzielt werden. Das heißt, dass Tarifgehälter für journalistische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich Praktikanten und Praktikantinnen bei österreichischen Zeitunten und Fachmedien um 5,6 Prozent angehoben werden.
Die Honorierung für reine A4-Textseiten mit maximal 3.700 Anschlägen für ständige freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird nun mit 138,89 Euro festgesetzt. Die Honorierung von Bildbeiträgen für ständige freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt nun bei 60,85 Euro.
Wie in der Vergangenheit gelte zwar weiterhin, dass bestehende Überzahlungen grundsätzlich betraglich aufrecht zu erhalten sind; allerdings konnte erstmals eine Aufsaugbarkeit bei höheren Gehältern erwirkt werden: Bei Ist-Gehältern, die das zwanzigfache der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage überschreiten (das entspricht im Jahr 2024 nach vorläufiger Werteberechnung der ÖGK einem monatlichen Bruttogehalt von mehr als brutto € 4.040,-) können im Jahr 2024 50% des Erhöhungsbetrags mit Überzahlungen gegengerechnet werden.
Die Vereinbarung gilt ab 1. Jänner 2024 für eine Laufzeit von 12 Monaten.
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