Das Arbeits- und Sozialgericht Wien entschied zugunsten der Ex-Redakteurin.
Wien - Die Kündigung der Journalistin Sonja Sagmeister durch den ORF sei unrechtmäßig erfolgt. Das hat das Arbeits- und Sozialgericht in Wien nun in erster Instanz entschieden. In dem Urteil ist von einer „Motivkündigung“ wegen widerständigen Verhaltens bezüglich eines Ministerinterviews die Rede.
Sagmeister, die als Wirtschaftsjournalistin für den ORF tätig war, wehrt sich seit knapp zwei Jahren (wir
haben berichtet) gegen ihre Kündigung. Sie sprach von einem „Erfolg für die Pressefreiheit. Es zeigt, dass selbstbewusster Journalismus ein hohes Gut ist, für das es sich zu kämpfen lohnt.“ Der ORF will gegen das Urteil berufen.
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