Ein Instagram-Post bringt den „Falter“-Chefredakteur juristisch in Bedrängnis: Weil er ein FPÖ-Video bearbeitet und repostet hat, klagt ihn die Partei wegen Urheberrechtsverletzung.
Wien – Ein Video auf Instagram, ein paar Worte darübergelegt, ein Link zum Abo-Service – was wie ein alltäglicher Post aussieht, bringt Florian Klenk nun vor Gericht. Die FPÖ wirft dem „Falter“-Chefredakteur vor, ein Wahlkampfvideo von Parteichef Herbert Kickl ohne Zustimmung bearbeitet und für Eigenwerbung verwendet zu haben, berichtet Kösal Baltacis in der aktuellen
„Journalist:in“. Klenk hingegen spricht von einem zulässigen Repost mit Kommentierung, wie er auf sozialen Medien üblich sei – und sieht in der Klage einen grundsätzlichen Angriff auf digitale Meinungsfreiheit.
Tatsächlich könnte der Fall weitreichende Folgen haben. Juristen sprechen von einer Grauzone im Urheberrecht, besonders auf Plattformen wie Instagram oder Facebook, wo das Teilen, Kommentieren und Bearbeiten von Inhalten zur Alltagsroutine gehört – auch für Journalisten. Sollte der Fall bis zum Obersten Gerichtshof gehen, könnte er zum Präzedenzfall für den Umgang mit politischer Kommunikation und journalistischer Meinungsäußerung im Netz werden.
Was genau auf dem Spiel steht, wie Juristen den Fall bewerten – und was Klenk meint, wenn er sagt: „Wir werden das durchfechten“ – lesen Sie
hier.
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