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News / Neuigkeiten im Fall Sagmeister
Sonja Sagmeister (Foto: ORF)
07.11.2025   Leute
Neuigkeiten im Fall Sagmeister
Das Oberlandesgericht bestätigt: Die Kündigung durch den ORF war unrechtmäßig.
Wien - Nach dem Arbeits- und Sozialgericht hat nun auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) in zweiter Instanz entschieden, dass die Kündigung von Journalistin Sonja Sagmeister durch den ORF unrechtmäßig erfolgte. Der Berufung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen das Urteil, wonach eine Motivkündigung wegen widerständigen Verhaltens vorgelegen sei, wurde nicht Folge gegeben. 
 
Der ORF hatte die Wirtschaftsjournalistin Sonja Sagmeister, die 2024 erfolgreich auf Wiedereinstellung geklagt hatte, im Oktober erneut gekündigt. Sagmeister ging dagegen vor – nun erfolgreich. Der ORF will jetzt weitere Schritte prüfen, so die APA.
 
Vor einem Jahr hatte das Arbeits- und Sozialgericht in Wien in erster Instanz entschieden, dass die ursprüngliche Kündigung der Journalistin Sonja Sagmeister durch den ORF unrechtmäßig erfolgt sei. In dem Urteil war von einer „Motivkündigung“ wegen widerständigen Verhaltens bezüglich eines Ministerinterviews die Rede. 
 
Sagmeister, die als Wirtschaftsjournalistin für den ORF tätig war, wehrt sich seit knapp drei Jahren (wir haben berichtet) gegen ihre Kündigung. Sie sprach voriges Jahr von einem „Erfolg für die Pressefreiheit. Es zeigt, dass selbstbewusster Journalismus ein hohes Gut ist, für das es sich zu kämpfen lohnt.“ 


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