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News / „Harte Währung der Branche“: Neuerungen beim Presseausweis des Kuratoriums für Presseausweise
Geschäftsführerin Claudia Gigler (Foto: Kuratorium für Presseausweise)
12.02.2026   News
„Harte Währung der Branche“: Neuerungen beim Presseausweis des Kuratoriums für Presseausweise
Was sich mit Anfang 2026 geändert hat und was ihn von Nachahmern unterscheidet.
Wien – Mit Beginn der neuen Gültigkeitsperiode mit Anfang 2026 gibt es einige Neuerungen in Bezug auf die Alleinstellungsmerkmale des Presseausweises des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise. Man könne, so heißt es vom Kuratorium für Presseausweise, keinen privaten Verein daran hindern, selbst „Presseausweise“ zu vergeben. Der Presseausweis des Kuratoriums sei jedoch „die harte Währung der Branche“, die Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Gründungsmitglieder sind die vier Interessensverbände VÖZ (Verband Österreichischer Zeitungen), ÖZV (Österreichischer Zeitschriftenverband), Journalist:innengewerkschaft in der GPA und Syndikat FotoFilm.

Der Presseausweis des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise ist der einzige Berufsausweis, dessen Gültigkeit tagesaktuell mittels QR-Code Online überprüft werden kann. Er ist weiters der einzige Presseausweis, der von einem Verbund aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- sowie Branchenvertreterinnen und -vertretern aus dem journalistischen Bereich vergeben wird und er unterliegt strengen Zulassungsbedingungen.

Der Presseausweis des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise ist klar als ein Berufsausweis definiert: Gegenüber Dritten kann sich die Person damit als Journalistin respektive Journalist ausweisen, um Unterstützung in ihrer Tätigkeit zu bekommen. Der Ausweis ist anerkanntes Arbeitsinstrument im Umgang mit Behörden, bei Recherchen und für Akkreditierungen, heißt es. Das bezieht sich auch auf die manchmal begrenzte Anzahl von Parkmöglichkeiten - mit dem Presseschild ist erkennbar, dass es sich um einen Journalisten respektive eine Journalistin handelt, die den Parkplatz aus beruflichen Gründen und anlassbezogen braucht und bei Veranstaltern und anderen auf entsprechendes Entgegenkommen hofft.
 
In letzter Zeit wurden auch die Statuten und Geschäftsordnung des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise überarbeitet und an die aktuellen Erfordernisse im Rahmen der digitalen Entwicklung angepasst. Dadurch gilt:
 
- Einen Presseausweis können Personen beantragen, die regelmäßig journalistische Inhalte publizieren und daraus einen wesentlichen Teil ihres Einkommens beziehen, sowie die Organe von Print-, elektronischen oder Online-Medien, die publizistische Verantwortung tragen.

- Für Berufs- und Wiedereinsteigerinnen wurden im Zuge der Neufassung von Statuten und Geschäftsordnung Erleichterungen geschaffen.

- Der redaktionelle Teil des jeweiligen Mediums muss zu mindestens 60 Prozent aus selbständig gestalteten, nicht entgeltlichen Beiträgen bestehen.

- Vor der Bewilligung eines Presseausweises wird das Vorliegen der Voraussetzungen sowie die berufliche Notwendigkeit geprüft. Bei unehrenhaftem Verhalten und anderen Verstößen, die gegen die Interessen des Kuratoriums gerichtet, kann der Ausweis jederzeit deaktiviert und eingezogen werden.
 
Der Antrag kann direkt über das Kuratorium, aber auch über den Arbeitgeber beziehungsweise den zuständigen Dachverband (Zeitungs- oder Zeitschriftenverband), über die Gewerkschaft GPA oder über das Syndikat FotoFilm eingereicht werden. Wenn der Antrag über einen der genannten Verbände eingereicht wird, fallen keine weiteren Kosten an respektive sind diese über allfällige Mitgliedsbeiträge abgedeckt. Die Gültigkeit des Ausweises ist in diesem Fall auf die Dauer der Zugehörigkeit begrenzt.
Der Mitgliedsbeitrag direkt über das Kuratorium beträgt derzeit jährlich 80 Euro. Bei einem Neuantrag fallen zudem 50 Euro Bearbeitungsgebühr an, ein Autoschild kostet 20 Euro.


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