Ihr Appell: Verlage müssen für die Nutzung der Online-Inhalte durch Dritte Geld bekommen.
Wien - Vor wenigen Tagen wurde die VG Newsmedia, die neue Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrecht der Presseverlage, bei einem Kick off-Event im Presseclub Concordia in Wien vorgestellt. Nach der Begrüßung der zahlreichen anwesenden Gäste durch den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Maximilian Dasch, Geschäftsführer und Herausgeber der „Salzburger Nachrichten“, und dem Leiter der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, Clemens Bernsteiner, präsentierte die Geschäftsführung, bestehend aus Julia Wippersberg und Gerald Grünberger, die Aufgaben und Ziele der VG Newsmedia.
Ziel der VG Newsmedia ist es, eine angemessene Vergütung der Online-Inhalte ihrer Mitglieder vonseiten der Nutzer – insbesondere der Big-Tech-Plattformen – zu erreichen. „Dabei sind wir als Verwertungsgesellschaft nur so stark wie die Rechte, die wir von den Verlagen übertragen bekommen. Sind sie zahlreich, dann haben wir eine gewisse Macht, die wir gegenüber den Tech-Plattformen vortragen können“, betonte Geschäftsführerin Wippersberg. „Bedauerlicherweise sind dazu aufgrund des Rechtsrahmens noch zahlreiche juristische Detailfragen offen, die wohl vor Gericht geklärt werden müssen. Dafür werden wir einen langen Atem und Zusammenhalt der Branche benötigen“, so Wippersberg.
Die Mitgliedschaft in der VG Newsmedia steht sämtlichen Verlagshäusern in Österreich offen – das Angebot ist nicht an eine Mitgliedschaft in einem anderen Verband geknüpft. „Wir laden also alle Verlage ein, einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen und der Gesellschaft als Mitglied beizutreten“, ermunterte Geschäftsführer Gerald Grünberger die zahlreichen anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Medienbranche.
Die VG Newsmedia ist die zehnte Verwertungsgesellschaft in Österreich und übernimmt die kollektive Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Sie hat im Herbst 2025 die Wahrnehmungsgenehmigung von der Aufsichtsbehörde erteilt bekommen und nimmt nun den operativen Betrieb auf. Die rechtlichen Grundlagen für das Leistungsschutzrecht der Presseverleger gegenüber den Tech-Plattformen wurde 2019 auf EU- und 2021 auf nationalstaatlicher Ebene neu geschaffen. Hintergrund ist die Überzeugung, dass die Verlage eine Refinanzierung für ihre Online-Inhalte erhalten sollen, wenn Tech-Plattformen diese für ihre eigenen kommerziellen Zwecke nutzen.
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