Womit die Selbstregulierungseinrichtung im vergangenen Jahr vor allem beschäftigt war.
Wien - Die Berichterstattung zum Grazer Schulattentat, Intimsphärenverletzungen sowie der Umgang mit Gewalt- und Missbrauchsopfern: Damit war der Presserat 2025 vor allem beschäftigt. Insgesamt gab es mehr als 500 Beanstandungen, die an die Selbstregulierungseinrichtung herangetragen wurden.
Zuletzt legten Geschäftsführer Alexander Warzilek und Christa Zöchling, Sprecherin des Senats 3, bei der Jahrespressekonferenz des Österreichischen Presserats den Jahresbericht und die Fallstatistik für das Geschäftsjahr 2025 vor. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der vom Presserat behandelten Fälle deutlich gestiegen. 2024 waren es noch 426 Fälle, bei denen 27 Ethikverstöße festgestellt wurden. Im Berichtsjahr 2025 wurden 503 Fälle behandelt, in vier Fällen wurden die Senate dabei eigenständig aktiv, also ohne Eingabe von außen.
Auf besonders viele Fälle und Verstöße kamen die „Kronen Zeitung“, „oe24“ und „Heute“. Eine zentrale Rolle in den medienethischen Entscheidungen des Jahres 2025 spielte die Berichterstattung rund um das Schulattentat in Graz. Im Fokus stand unter anderem ein Evakuierungsvideo, das Schülerinnen und Schüler des BORG unmittelbar nach dem Attentat zeigte und von krone.at sowie oe24.at veröffentlicht wurde. Zwar waren die Betroffenen darin nur von hinten zu sehen, nach Ansicht des Senats konnten sie aber zumindest für einen eingeschränkten Personenkreis identifizierbar sein. Besonders ins Gewicht fiel, dass es sich bei den abgebildeten Personen um Minderjährige handelte, die sich nach dem Attentat in einer extrem belastenden Situation befanden. Der Senat erkannte zwar ein großes öffentliches Interesse an der Berichterstattung über das Schulattentat an, stellte aber fest, dass der Opferschutz in diesem Fall stärker zu gewichten gewesen wäre. Da das Video keinen wesentlichen Mehrwert für die Berichterstattung geliefert habe, wurden geringfügige Verstöße gegen den Ehrenkodex festgestellt und Hinweise gegen die betroffenen Medien ausgesprochen. Weitere geringfügige Verstöße gab es im Zusammenhang mit unverpixelt gezeigten trauernden Schülerinnen und Schüler.
Neben der Graz-Berichterstattung beschäftigte sich der Presserat mit mehreren weiteren Fällen, in denen Persönlichkeitsschutz, Transparenz und die Darstellung von Gewaltopfern im Mittelpunkt standen. Als schwerwiegende Intimsphärenverletzung bewertete der Senat 3 einen Fall aus Vorarlberg, bei dem die Zeitung „Neue am Sonntag“ eine Frau, die anonym ein Kind geboren hatte, online mit Vor- und Nachnamen taggte. Dadurch sei ihre Identität öffentlich gemacht und ihre Intimsphäre gravierend verletzt worden. Die spätere Entschuldigung des Mediums änderte laut Senat nichts an der Entscheidung.
Ein weiterer Fall betraf ein angebliches „Kurier“-Interview mit Clint Eastwood. Der Senat hielt fest, dass hier Aussagen aus mehreren früheren Interviews zu einem neuen Interview zusammengesetzt worden seien, ohne dies transparent zu machen.
Auch die Darstellung von Gewalt- und Missbrauchsopfern wurde beanstandet. Auf „vol.at“ sah der Presserat eine eklatante Persönlichkeitsverletzung, weil sich das Medium mit der Bebilderung eines Beitrags über eine mutmaßlich brutal attackierte Influencerin nach Ansicht des Senats über das Leid der Frau lustig machte und die Gewalt verharmloste. Einen weiteren Ethikverstoß stellte der Presserat bei einem „krone.at“-Artikel über sexuellen Missbrauch fest. Die Formulierung, beim Täter seien „Frühlingsgefühle“ erwacht, wertete der Senat als grob verharmlosend gegenüber dem Opfer.
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