Beziehungen am Arbeitsplatz: Katharina Körber-Risak erklärt, was zu beachten ist
Gerade in Redaktionen entstehen viele Beziehungen. Doch wo endet harmloses Flirten, und wann wird es problematisch? Die Arbeitsrechtsexpertin erklärt, welche Rolle Hierarchien spielen und wo rechtliche Grenzen verlaufen.
Wien – Je nach Studie entstehen 10 bis 25 Prozent der Beziehungen am Arbeitsplatz – was angesichts der dort verbrachten Zeit nicht verwundert. Davon ist natürlich auch die Medienlandschaft nicht ausgenommen. Im Gegenteil: Sehr viele Journalisten sind mit Journalisten liiert, häufig auch in derselben Redaktion. Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak erklärt im
„Journalisti:in“-Interview mit Köksal Baltaci, was bei Anbahnungen von Beziehungen im Arbeitsumfeld erlaubt ist und was nicht. Und welche Rolle dabei ein Hierarchieverhältnis spielt.
Viele Paare haben sich am Arbeitsplatz kennengelernt. Gerade in der Medienlandschaft ist das nichts Ungewöhnliches, bei vielen gab es zuvor sogar ein Autoritätsverhältnis. Daher meine Frage: Wenn jemand einem Kollegen bzw. einer Kollegin „den Hof macht“ und ihn bzw. sie näher kennenlernen will, gelten dann grundsätzlich dieselben Regeln wie bei jemandem, mit dem man nicht regelmäßig beruflich zu tun hat?
Katharina Körber-Risak: Ja, es spielt grundsätzlich überhaupt keine Rolle, ob Personen im gleichen Unternehmen arbeiten. Der gesunde Menschenverstand, wie man Beziehungen anbahnt, ist auch am Arbeitsplatz die beste Richtschnur. Das heißt, erst mal langsam schauen, ob Interesse besteht, und nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen – so wie im sonstigen Leben auch.
Welche Rolle spielt dabei die Hierarchie zwischen diesen beiden Personen?
Eigentlich keine. Selbst wenn ein direktes Hierarchieverhältnis besteht, ist das kein generelles Hindernis für eine Beziehung. Problematisch ist es nur, wenn die Hierarchiestellung ausgenutzt wird. Es darf also keine Beziehung zum Arbeitsverhältnis im Sinne eines „Wenn – Dann“ hergestellt werden. Aus Sicht des Arbeitgebers ist es natürlich hilfreich, wenn Personen in Beziehungen nicht in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis stehen. Aber einen Anspruch auf Information darüber und allenfalls ein Versetzungsrecht hat der Arbeitgeber nur in sensiblen Bereichen wie zum Beispiel in Banken.
Was sind absolute „Red Flags“ beim Bemühen um die Gunst eines Kollegen/einer Kollegin? Verhaltensweisen also, die im beruflichen Setting tabu sein sollten.
Das Gleichbehandlungsgesetz hat eine eher komplizierte Definition von verbotener „sexueller Belästigung“. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ein Verhalten, das der sexuellen Sphäre zugehört – im Wesentlichen geht es dabei um Sprache und Berührungen –, nicht die Würde der Person beeinträchtigen oder in dieser Absicht gesetzt werden darf. Es darf außerdem nicht „unerwünscht, unangebracht oder anstößig“ sein und zusätzlich keine feindselige Arbeitsatmosphäre schaffen bzw. darf kein Konnex zum beruflichen Fortkommen hergestellt werden.
Nachdem menschliche Beziehungen aber komplex sind, muss jeder Einzelfall genau geprüft werden, wenn sexuelle Belästigung behauptet wird. Nur weil ein Hierarchieverhältnis vorliegt, ist nicht automatisch jede schiefgegangene Beziehung eine Belästigung, zumal das emotionale Hierarchieverhältnis nicht immer dem beruflichen entspricht. Erst wenn im Zusammenhang mit unerwünschten sexuellen Avancen zum Beispiel berufliche Konsequenzen angedroht oder vollzogen werden oder eben eine feindselige Arbeitsatmosphäre geschaffen wird, ist es rechtlich verboten. Die Praxis zeigt: Sexuelle Belästigung kommt in sehr unterschiedlichen Ausprägungen vor, ab und an gibt es aber auch falsche Vorwürfe.
Hat eigentlich eine Liebesbeziehung zwischen zwei Kollegen, die beruflich ständig miteinander zu tun haben, immer eine berufliche Tangente? Oder lässt sich unter bestimmten Umständen auch sagen, dass das berufliche Setting nur „Zufall“ ist und überhaupt keine Rolle spielt?
Grundsätzlich nein, privat ist privat, auch zwischen Arbeitskollegen. In der Praxis problematisch kann es werden, wenn in Beziehungen gestritten wird oder bei Trennungen, in denen Schmutzwäsche gewaschen wird. Wenn dann plötzlich der Arbeitgeber mit hineingezogen wird, ist das eine ganz heikle Situation, mit der sehr sensibel umgegangen werden muss.
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