Durchsuchung angedroht: „Zeit“-Reporterin Anne Kunze gibt Interview-Mitschnitte heraus
Die Staatsanwaltschaft wollte Interviewaufnahmen aus einem Podcast beschlagnahmen und drohte mit einer Durchsuchung der Redaktion. Die Kriminalreporterin gab das Material heraus, um dies zu verhindern. „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk berichtet von erheblichem Druck auf die Kunze.
Hamburg (KNA/red) – Die Wochenzeitung „Zeit“ will rechtlich gegen die Beschlagnahmung von Interview-Mitschnitten durch die Hamburger Staatsanwaltschaft vorgehen. Wie das Medienhaus am Montag mitteilte, seien Staatsanwaltschaft und Polizei am Montagmorgen in die Redaktionsräume gekommen und hätten mit einer Durchsuchung gedroht, um die Herausgabe von Tonaufzeichnungen zu erreichen, die Journalisten der „Zeit“ bei ihrer Recherche für den Podcast „House of Block“ angefertigt haben. Dazu sei es nicht gekommen, weil die Journalistin, gegen deren Wohnung laut Gericht ebenfalls ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, die Aufzeichnungen freiwillig herausgegeben habe, um die Durchsuchung zu verhindern.
Bei der betroffenen Journalistin handelt es sich um Anne Kunze, Kriminalreporterin der „Zeit“ und Chefredakteurin von „Zeit Verbrechen“, wie unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“, ntv, Legal Tribune Online und der Wiener „Falter“ berichten. Kunze hat den Podcast „House of Block“ konzipiert und umgesetzt.
„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk spricht von einem „gewaltigen Anschlag auf die Pressefreiheit“. Nach seinen Informationen soll Kunze unter erheblichem Druck gestanden haben, die Aufzeichnungen „freiwillig“ herauszugeben. Demnach habe auch die Beschlagnahmung ihres Computers im Raum gestanden, auf dem sich Material aus anderen Recherchen befunden habe.
Der Podcast widmet sich den Ermittlungen rund um die Unternehmerin Christina Block, die sich derzeit vor dem Landgericht Hamburg unter anderem wegen Kindesentführung und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Hintergrund ist ein Sorgerechtsstreit um Blocks Kinder, die bei ihrem Vater in Dänemark leben und vor einigen Jahren im Auftrag der Mutter entführt worden sein sollen. Block bestreitet die Vorwürfe.
Die Mitschnitte habe man auf den Durchsuchungsbeschluss hin herausgeben müssen, so die „Zeit“ in ihrer Pressemitteilung. Man habe aber der Beschlagnahmung widersprochen und die Unterlagen nur versiegelt übergeben, damit sie nicht ausgewertet werden können, bevor rechtlich geklärt ist, ob die Beschlagnahmung legal war. Nach Angaben von epd medien handelt es sich um rund 200 Stunden Gesprächsaufzeichnungen. Das Landgericht Hamburg ist der Auffassung, dass die Beschlagnahmung der Beweismittel gerechtfertigt ist, da sie zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen sollen.
Di Lorenzo spricht gegenüber dem „Falter“ von beispiellosem Fall
Die Ermittler erhoffen sich laut Angaben der „Zeit“ mithilfe der Aufzeichnungen, die Glaubwürdigkeit von Zeugen überprüfen zu können. Zusätzlich zu den Interview-Mitschnitten hätten die Behörden auch angebliche Vertragsunterlagen der Interviewten mit der „Zeit“ gesucht, die es laut Angaben des Medienhauses aber nicht gibt.
„Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist“, sagen die „Zeit“-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner. Man werde sich entschieden gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit zur Wehr setzen.
Gegenüber dem Wiener „Falter“ bezeichnete di Lorenzo den Vorgang zudem als beispiellosen Fall, den man „mit allen juristischen Mitteln“ beantworten werde.
Redaktionsräume unterliegen in Deutschland einem besonderen rechtlichen Schutz. Die Hürden für eine Durchsuchung liegen deutlich höher als bei anderen Räumlichkeiten, da das Bundesverfassungsgericht dem Schutz von Quellen einen hohen Stellenwert einräumt. Das Landgericht gewichtet das Interesse an der Aufklärung der möglichen Straftat in diesem Fall als höher als den Schutz der Pressefreiheit – unter anderem auch, weil dem Gericht zufolge keine Enttarnung von Informanten drohe, da deren Identität bereits bekannt sei.
Wie eine Gerichtssprecherin dem NDR erklärte, seien die Gespräche mit den Kindern und ihrem Vater so kurz nach der mutmaßlichen Tat geführt worden, dass die Aufzeichnungen besonders aussagekräftige Beweismittel sein könnten. Die Strafkammer müsse alle für die Entscheidung bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel berücksichtigen.
Klenk erinnert an österreichischen Fall von 2010
Klenk zieht auch einen Vergleich zu Österreich. Im Jahr 2010 hätten Ermittler versucht, Dateien eines ORF-Journalisten zu beschlagnahmen. Der Oberste Gerichtshof habe den Zugriff damals gestoppt und die Bedeutung des Redaktionsgeheimnisses für die Pressefreiheit betont.
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